956.111
CH-AR
Art. 5 Auslagentarif für Eicharbeiten - Eichung von anderen Messmitteln
Art. 5 Auslagentarif für Eicharbeiten · Eichung von anderen Messmitteln
1. Der Auslagenersatz für Fahrspesen ohne Eichgerätschaften innerhalb des Kantons beträgt pauschal Fr. 35.--.