Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
956.111 CH-AR

Art. 4 Auslagentarif für Eicharbeiten - Eichung von Abgasmessgeräten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Auslagentarif für Eicharbeiten · Eichung von Abgasmessgeräten

1. Der Auslagenersatz für die Eichung von Abgasmessgeräten beträgt pauschal Fr. 35.-- für Messmittel, Transport und Reisezeit. Zusätzliche externe Prüfmittel (Referenz- und Kalibriergas, Graufiltermessgeräte etc.) werden mit den effektiven Kosten weiterverrechnet.

← Art. 3 Auslagentarif für Eicharbeiten Eichung von Waagen Art. 5 Auslagentarif für Eicharbeiten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →