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Eichung von Waagen

10 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Ausserrhoden
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Inhaltsübersicht (10)

Gesetzestext (10 Artikel)

1. Der Auslagenersatz für Gewichte, Transport und Reisezeit zur Eichung und Prüfung von Waagen beträgt

a) bis 20 kg: Fr. 14.--

b) über 20 kg bis 50 kg: Fr. 22.--

c) über 50 kg bis 100 kg: Fr. 29.--

d) über 100 kg bis 200 kg: Fr. 40.--

e) über 200 kg bis 500 kg: Fr. 46.--

f) über 500 kg bis 1000 kg: Fr. 59.--

g) über 1000 kg bis 1500 kg: Fr. 72.--

h) über 1500 kg bis 2000 kg: Fr. 90.--

i) über 2000 kg nach Zeitaufwand, mindestens: Fr. 90.--

2. Bei Betrieben mit mehreren Wiegegeräten richtet sich der Auslagenersatz nach dem Wiegegerät mit der grössten Wiegefähigkeit.

3. Bei der Eichung von Grosswaagen sind die Auslagen für den Eichlastenzug zusätzlich zu ersetzen.

1. Der Auslagenersatz für Messmittel, Transport und Reisezeit zur Eichung von Tanksäulen beträgt

a) Betrieb mit bis zu fünf Zapfhähnen: Fr. 35.--

b) Betrieb mit mehr als fünf Zapfhähnen: Fr. 45.--

1. Der Auslagenersatz für die Eichung von Durchlaufzählern und Milchmessanlagen, erfolgt nach Aufwand. Zusätzliche externe Prüfmittel werden mit den effektiven Kosten weiterverrechnet.

1. Der Auslagenersatz für die Eichung von Abgasmessgeräten beträgt pauschal Fr. 35.-- für Messmittel, Transport und Reisezeit. Zusätzliche externe Prüfmittel (Referenz- und Kalibriergas, Graufiltermessgeräte etc.) werden mit den effektiven Kosten weiterverrechnet.

1. Der Auslagenersatz für Fahrspesen ohne Eichgerätschaften innerhalb des Kantons beträgt pauschal Fr. 35.--.

1. Das Amt kann für temporäre Einsätze Hilfspersonal beauftragen. Der Stundenansatz beträgt Fr. 55.--.

1. Der Auslagenersatz für das Erstellen von Eich- und Prüfzertifikaten beträgt

a) Einzel-Eichzertifikat/Einzel-Prüfzertifikat: Fr. 15.--

b) Mehrfach-Eichzertifikat/Mehrfach-Prüfzertifikat: Fr. 45.--

1. Kann eine Eichung, Kontrolle oder Nachschau aus Gründen, welche von der gebührenpflichtigen Person zu verantworten sind, nicht erfolgreich durchgeführt werden, richtet sich der Auslagenersatz nach dem Zeitaufwand.

1. Für Justierarbeiten richtet sich der Auslagenersatz nach dem Zeitaufwand.

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