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Art. 8 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen - Rechtsmittel

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Art. 8 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen · Rechtsmittel

1. Verfügungen der Fachstelle können binnen 20 Tagen mit Rekurs an das Departement Bau und Volkswirtschaft weitergezogen werden.

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