955.35
GSK
CH-AR
Art. 20 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Rechtsform, Sitz und Organe
3. Kapitel: Die interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA) - Erster Abschnitt: Aufgaben und Organisation - a) Allgemeines
Art. 20 GSK · Rechtsform, Sitz und Organe
1. Die GESPA ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.
2. Sie verfügt über die folgenden Organe
a. den Aufsichtsrat;
b. die Geschäftsstelle;
c. die Revisionsstelle.