955.213
TV
CH-AR
Art. 9 Tourismusverordnung (TV) - Regionale Wertschöpfung
II. Finanzhilfen
Art. 9 TV · Regionale Wertschöpfung
1. Massnahmen und Geschäftsmodelle lassen eine bedeutende regionale Wertschöpfung erwarten, wenn
a) mehrere Betriebe in der Region von ihnen profitieren oder
b) neue Arbeitsplätze geschaffen, die Attraktivität von Arbeitsplätzen gesteigert oder gefährdete Arbeitsplätze langfristig gesichert werden.