Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
955.213 TV CH-AR

Art. 8 Tourismusverordnung (TV) - Beherbergungswirtschaft

II. Finanzhilfen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 TV · Beherbergungswirtschaft

1. Im Rahmen der Förderung von neuen und nachhaltig marktfähigen Geschäftsmodellen werden unter anderem Finanzhilfen gewährt für die Überprüfung der Realisierbarkeit, für die Planung von Bauprojekten und an Projektstudien.

2. Für die Realisierung von Bauprojekten werden keine Finanzhilfen ausgerichtet.

← Art. 7 TV Tourismusverordnung (TV) - Zuständigkeiten Art. 9 TV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →