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955.213 TV CH-AR

Art. 3 Tourismusverordnung (TV) - Gesuche

II. Finanzhilfen
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Art. 3 TV · Gesuche

1. Gesuche um Finanzhilfen sind mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einzureichen.

2. Dem Gesuch sind in der Regel beizulegen

a) Projektbeschrieb;

b) Businessplan;

c) Planerfolgsrechnung;

d) detaillierte Zusammenstellung der Kosten;

e) Nachweis der Eigenleistungen und der Mittelzusicherungen Dritter.

3. Das Amt kann weitere Unterlagen verlangen oder auf einzelne Unterlagen verzichten. Es kann die Bearbeitung mangelhafter Gesuche verweigern.

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