955.213
TV
CH-AR
Art. 3 Tourismusverordnung (TV) - Gesuche
II. Finanzhilfen
Art. 3 TV · Gesuche
1. Gesuche um Finanzhilfen sind mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einzureichen.
2. Dem Gesuch sind in der Regel beizulegen
a) Projektbeschrieb;
b) Businessplan;
c) Planerfolgsrechnung;
d) detaillierte Zusammenstellung der Kosten;
e) Nachweis der Eigenleistungen und der Mittelzusicherungen Dritter.
3. Das Amt kann weitere Unterlagen verlangen oder auf einzelne Unterlagen verzichten. Es kann die Bearbeitung mangelhafter Gesuche verweigern.