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955.21 TG CH-AR

Art. 17 Tourismusgesetz (TG) - Übertragung von Aufgaben

4. Abschnitt: Kommunale Kurtaxen
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Art. 17 TG · Übertragung von Aufgaben

1. Die Gemeinde kann die Erhebung und Verwendung der Kurtaxe an Dritte übertragen, sofern dies im Kurtaxenreglement vorgesehen ist.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

OG O4V 19 47 · ar (Art. 17 TG)
Bylaw Validity and Tax Enforcement in Visitor Tax Dispute
en die Erhebung, den Bezug und die Verwendung der Kurtaxen Verkehrs- oder Kurvereinen übertragen werden können, während Art. 17 TG die Übertragung der Erhebung und die Verwendung der Kur- taxe an unbestimmte Dritte erlaubt, sofern dies im Kurtaxenreglemen