955.21
TG
CH-AR
Art. 17 Tourismusgesetz (TG) - Übertragung von Aufgaben
4. Abschnitt: Kommunale Kurtaxen
Art. 17 TG · Übertragung von Aufgaben
1. Die Gemeinde kann die Erhebung und Verwendung der Kurtaxe an Dritte übertragen, sofern dies im Kurtaxenreglement vorgesehen ist.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
OG O4V 19 47 · ar (Art. 17 TG)
Bylaw Validity and Tax Enforcement in Visitor Tax Dispute
en die Erhebung, den Bezug und die Verwendung der Kurtaxen Verkehrs- oder Kurvereinen übertragen werden können, während Art. 17 TG die Übertragung der Erhebung und die Verwendung der Kur- taxe an unbestimmte Dritte erlaubt, sofern dies im Kurtaxenreglemen