920.18
VNBV
CH-AR
Art. 8 Verordnung über die Vernetzungsbeiträge (VNBV) - Weitere Beitragsregeln
Art. 8 VNBV · Weitere Beitragsregeln
1. Für die kantonalen Beiträge gelten im Übrigen sinngemäss die gleichen Regeln wie für die Bundesbeiträge.