Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
920.16 CH-AR

Art. 1 Kantonale Weinverordnung (kWeinV)

I. Zweck
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 kWeinV

1. Diese Verordnung bezweckt den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Weinwirtschaft.

Kantonale Weinverordnung (kWeinV) Art. 2 kWeinV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →