Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
920.14 TZV CH-AR

Art. 7 Verordnung über die Tierzucht (TZV) - Aufhebung bisherigen Rechts

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 TZV · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 5. Juni 1961 über die Förderung der Tierzucht und die Unterstützung der Viehversicherungsgenossenschaften wird aufgehoben.

← Art. 6 TZV Verordnung über die Tierzucht (TZV) - Zweck Art. 8 TZV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →