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920.14 TZV CH-AR

Art. 6 Verordnung über die Tierzucht (TZV) - Rechtsschutz

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Art. 6 TZV · Rechtsschutz

1. Gegen Verfügungen der Fachkommission kann innert zwanzig Tagen Rekurs an das Departement Bau und Volkswirtschaft erhoben werden.

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