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920.13 AWV CH-AR

Art. 13 Verordnung über die Alpwirtschaft (AWV) - Rechtsschutz

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Art. 13 AWV · Rechtsschutz

1. Gegen Verfügungen des Landwirtschaftsamtes kann innert 20 Tagen Rekurs an das Departement Bau und Volkswirtschaft erhoben werden.

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