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920.1 CH-AR

Art. 4 Gesetz über die Landwirtschaft - b) Zuständige Departemente

2. Abschnitt: Zuständigkeit
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Art. 4 Gesetz über die Landwirtschaft · b) Zuständige Departemente

1. Das Departement Bau und Volkswirtschaft beaufsichtigt den Vollzug des Bundesrechts und dieses Gesetzes vorbehältlich Absatz 2.

2. Das Departement Gesundheit und Soziales beaufsichtigt das Veterinärwesen.

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