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911.11 CH-AR

Art. 1 Verordnung über die Wirtschaftsförderung - Wirtschaftsförderungsstelle

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Art. 1 Verordnung über die Wirtschaftsförderung · Wirtschaftsförderungsstelle

1. Die Aufgaben der Wirtschaftsförderungsstelle werden dem Amt für Wirtschaft und Arbeit übertragen.

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