911.11
CH-AR
Art. 1 Verordnung über die Wirtschaftsförderung - Wirtschaftsförderungsstelle
Art. 1 Verordnung über die Wirtschaftsförderung · Wirtschaftsförderungsstelle
1. Die Aufgaben der Wirtschaftsförderungsstelle werden dem Amt für Wirtschaft und Arbeit übertragen.