Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
911.1 CH-AR

Art. 9a Gesetz über die Wirtschaftsförderung - Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9a Gesetz über die Wirtschaftsförderung · Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...

1. Für die Rückzahlung der bestehenden Investitionshilfedarlehen gelten das Bundesgesetz über Investitionshilfen für Berggebiete (IHG) sowie die eidgenössischen und kantonalen Ausführungsbestimmungen dazu.

← Art. 9 Gesetz über die Wirtschaftsförderung Grundsatz Art. 10 Gesetz über die Wirtschaftsförderung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →