Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
911.1 CH-AR

Art. 9 Gesetz über die Wirtschaftsförderung - Aufhebung bisherigen Rechts; Übergangsbestimmungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Gesetz über die Wirtschaftsförderung · Aufhebung bisherigen Rechts; Übergangsbestimmungen

1. Die folgenden Erlasse werden aufgehoben

a) Gesetz vom 28. April 1946 über die Gewährung von Beiträgen zur Wirtschaftsförderung;

b) Verordnung vom 21. Januar 1947 zum Gesetz über die Gewährung von Beiträgen zur Wirtschaftsförderung.

2. Für Massnahmen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes getroffen wurden, bleibt das bisherige Recht anwendbar.

← Art. 8 Gesetz über die Wirtschaftsförderung Grundsatz Art. 9a Gesetz über die Wirtschaftsförderung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →