Entschädigungsarten
Inhaltsübersicht (6)
Gesetzestext (6 Artikel)
1. Die Assekuranz richtet den Mitgliedern des Verwaltungsrates folgende Entschädigungen aus
a) * jährliche Grundentschädigung;
b) Sitzungsgelder;
c) * Entschädigungen für besonderen Aufwand;
d) * Spesenabgeltungen.
2. Mit der jährlichen Grundentschädigung und den Sitzungsgeldern sind alle ordentlichen Tätigkeiten einschliesslich der jeweiligen Vor- und Nachbereitungen abgegolten.
1. Die jährliche Grundentschädigung beträgt
a) * für die Präsidentin oder den Präsidenten Fr. 7'000.-
b) * für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten Fr. 5'000.-
c) * für die übrigen Mitglieder je Fr. 3'000.-
2. Die jährliche Grundentschädigung wird bei unterjähriger Ausübung des Amtes pro rata temporis ausgerichtet.
1. Für Sitzungen des Verwaltungsrates, seiner Kommissionen und Ausschüsse werden folgende Sitzungsgelder ausgerichtet
a) * ganzer Tag (mehr als 4 Stunden): Fr. 1'000.-
b) * halber Tag (bis zu 4 Stunden): Fr. 500.-
2. Das Sitzungsgeld wird für alle protokollierten Sitzungen gewährt, unabhängig davon, ob die Teilnahme physisch oder virtuell erfolgt. Bei mehreren Sitzungen pro Tag wird maximal der Ansatz für einen ganzen Tag ausgerichtet.
1. Der Verwaltungsrat kann einem Mitglied eine Entschädigung für besonderen Aufwand zusprechen.
2. Als besonderer Aufwand gelten Tätigkeiten, die der Aufgabenerfüllung im Verwaltungsrat, in seinen Kommissionen oder in seinen Ausschüssen dienen und zeitlich einen erheblichen Zusatzaufwand erfordern.
3. Die Entschädigung für besonderen Aufwand beträgt Fr. 100.- pro Stunde.
1. Für Spesen werden Art. 12 der Besoldungsverordnung vom 30. Oktober 2006 und Art. 6-10 des Reglements über die Entschädigung von Inkonvenienzen, Spesen, Pikettdienst und ausserordentliche Arbeitszeit vom 20. November 2007 sinngemäss angewendet.
2. Die Entschädigung beträgt
a) für Fahrten mit privatem Fahrzeug 70 Rappen je Kilometer;
b) bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel die Kosten für das Billett 1. Klasse.
1. Im Geschäftsbericht der Assekuranz werden die Funktionen der Mitglieder des Verwaltungsrates, die jährlichen Grundentschädigungen sowie die Summen der im Berichtsjahr bezogenen Sitzungsgelder und der Entschädigungen für besonderen Aufwand aufgeführt.