862.11
CH-AR
Art. 43 Verordnung über die Gebäude- und Grundstückversicherung (Assekuranzverordnung) - Ausschluss der Ersatzleistung
9. Grundstückversicherung - 9.4 Entschädigung
Art. 43 Assekuranzverordnung · Ausschluss der Ersatzleistung
1. Keine Leistungen werden erbracht bei
a) periodisch wiederkehrendem Abschwemmen von Humus an Hängen und beim Abschwemmen von Kies an Strassen und Plätzen;
b) mangelhaftem Unterhalt an Tiefbauten und Anlagen.