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862.11 CH-AR

Art. 25 Verordnung über die Gebäude- und Grundstückversicherung (Assekuranzverordnung) - Prämienrechnung

5. Prämien
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Art. 25 Assekuranzverordnung · Prämienrechnung

1. Prämienrechnungen sind einem vollstreckbaren Urteil im Sinne des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes gleichgestellt.

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