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861.4 CH-AR

Art. 9 Kaminfegertarif - Zusätzliche Aufwendungen

II. Entschädigung
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Art. 9 Kaminfegertarif · Zusätzliche Aufwendungen

1. Gesamtarbeitsvertraglich vereinbarte und von der zuständigen Behörde anerkannte Sonderentschädigungen für spezielle Arbeiten, wie etwa Einsteigen in Kessel, werden zusätzlich verrechnet.

2. Das für die Reinigung benötigte Verbrauchsmaterial ist im Stundenansatz eingeschlossen. Davon ausgenommen sind die objektbezogenen Kosten für Gas, Schlämmmaterial, Konservierungsmittel und dergleichen.

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