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861.4 CH-AR

Art. 7 Kaminfegertarif - Tarif nach Aufwand

II. Entschädigung
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Art. 7 Kaminfegertarif · Tarif nach Aufwand

1. Mit dem Tarif nach effektivem Aufwand werden die Reinigungskosten nach tatsächlich erbrachter Arbeitszeit im Objekt für die Arbeiten an der wärmetechnischen Anlage, einschliesslich Beratung und Inkasso sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzkontrollen gemäss Art. 2 abgegolten.

2. Der Tarif nach Aufwand wird für Arbeiten angewendet, für welche keine Richtzeiten definiert sind oder welche auf Grund des Verschmutzungsgrades der Anlagen geringe oder übermässige Aufwände verursachen (Art. 6) oder welche ausserhalb des ordentlichen Turnus oder des zugeteilten Gebietes auszuführen sind (Art. 12).

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