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861.4 CH-AR

Art. 5 Kaminfegertarif - Tarif nach Richtzeit a) Grundsatz

II. Entschädigung
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Art. 5 Kaminfegertarif · Tarif nach Richtzeit a) Grundsatz

1. Mit den Richtzeiten werden die objektbezogenen Reinigungskosten einschliesslich die Benützung von Geräten, Werkzeugen und Maschinen abgegolten. Die Richtzeiten entsprechen einem durchschnittlichen Zeitaufwand bei einem normalen Verschmutzungsgrad. Beratung, Inkasso sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzkontrollen sind darin eingeschlossen.

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