Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
861.4 CH-AR

Art. 3 Kaminfegertarif - Reinigungsmethode

I. Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Kaminfegertarif · Reinigungsmethode

1. Die Kaminfegerin oder der Kaminfeger hat jene Reinigungsmethode anzuwenden, welche unter den gegebenen Umständen eine fachgemässe Reinigung gewährleistet.

← Art. 2 Kaminfegertarif Zweck Art. 4 Kaminfegertarif →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →