861.4
CH-AR
Art. 2 Kaminfegertarif - Geltungsbereich
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Kaminfegertarif · Geltungsbereich
1. Dieser Tarif ordnet die Entschädigung für die der Kaminfegermeisterin oder dem Kaminfegermeister von der zuständigen Behörde übertragenen Reinigungsarbeiten, einschliesslich der mit dieser Aufgabe verbundenen Meldung von brandschutztechnischen Mängeln.