Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
861.4 CH-AR

Art. 17 Kaminfegertarif - Verfahren

III. Schlussbestimmungen
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Art. 17 Kaminfegertarif · Verfahren

1. Beschwerden bezüglich Anwendung dieses Tarifes sind innert 20 Tagen seit erfolgter Rechnungsstellung der Feuerschutzkommission der Gemeinde unter Beilage der Rechnung einzureichen.

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