861.4
CH-AR
Art. 17 Kaminfegertarif - Verfahren
III. Schlussbestimmungen
Art. 17 Kaminfegertarif · Verfahren
1. Beschwerden bezüglich Anwendung dieses Tarifes sind innert 20 Tagen seit erfolgter Rechnungsstellung der Feuerschutzkommission der Gemeinde unter Beilage der Rechnung einzureichen.