Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
861.4 CH-AR

Art. 13 Kaminfegertarif - Unmöglichkeit der Reinigung

II. Entschädigung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 Kaminfegertarif · Unmöglichkeit der Reinigung

1. Kann die ordentlich angekündigte Reinigung aus Verschulden der Eigentümerin/des Eigentümers oder der Mieterin/des Mieters nicht erfolgen, kann die Grundtaxe verrechnet werden.

← Art. 12 Kaminfegertarif Zweck Art. 14 Kaminfegertarif →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →