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861.4 CH-AR

Art. 11 Kaminfegertarif - b) Alkalische Heizkesselreinigung

II. Entschädigung
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Art. 11 Kaminfegertarif · b) Alkalische Heizkesselreinigung

1. Die alkalische Heizkesselreinigung, die aus Umweltschutz- und Energiespargründen empfohlen wird, erfolgt nur nach Absprache mit der Anlagebesitzerin oder dem Anlagebesitzer.

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