861.4
CH-AR
Art. 10 Kaminfegertarif - Freiwillige Zusatzarbeiten a) Grundsatz
II. Entschädigung
Art. 10 Kaminfegertarif · Freiwillige Zusatzarbeiten a) Grundsatz
1. Zusatzarbeiten dürfen nur mit dem Einverständnis von Eigentümerin/Eigentümer, Mieterin/Mieter oder Vertreterinnen/Vertretern ausgeführt werden. Zusatzarbeiten sind freiwillig.