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861.4 CH-AR

Art. 10 Kaminfegertarif - Freiwillige Zusatzarbeiten a) Grundsatz

II. Entschädigung
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Art. 10 Kaminfegertarif · Freiwillige Zusatzarbeiten a) Grundsatz

1. Zusatzarbeiten dürfen nur mit dem Einverständnis von Eigentümerin/Eigentümer, Mieterin/Mieter oder Vertreterinnen/Vertretern ausgeführt werden. Zusatzarbeiten sind freiwillig.

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