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861.11 CH-AR

Art. 5 Feuerwehrkonzept - Dienstgrade

2. Abschnitt: Organisation und Einsatz - I. Einteilungskriterien
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Art. 5 Feuerwehrkonzept · Dienstgrade

1. Der kantonale Feuerwehrinspektor oder die kantonale Feuerwehrinspektorin führt in der Regel den Grad des Oberstleutnants.

2. Für die Verleihung von Dienstgraden bei den Feuerwehren gilt in der Regel

Funktion | Grad | Grad Stellvertreter

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Kommando Stützpunktfeuerwehr | Major | Hauptmann

Kommando Ortsfeuerwehr/Feuerwehrverbund | Hauptmann | Oberleutnant

Zugs- oder Abteilungschef bzw. -chefin | Leutnant | Wachtmeister

3. Die Dienstgrade in der Betriebsfeuerwehr sind im kommunalen Feuerschutzreglement zu bestimmen.

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