Art. 4 Feuerwehrkonzept - Sollbestand
Art. 4 Feuerwehrkonzept · Sollbestand
1. Die Berechnung des Sollbestandes für eine Organisationseinheit erfolgt aufgrund der Vorgaben im Feuerwehrkonzept 2000 plus nach folgenden Kriterien
a) Anzahl Einwohner;
b) Gebäudeversicherungswert;
c) Elementarrisiko;
d) technische Risiken (Störfallverordnung);
e) speziell gefährdete Objekte;
f) Topografie und Verkehrswege;
g) Erschliessungsgrad des bewohnten Gebietes mit Löschwasser (Hydrantennetz, Sämmler).
2. In gewissen Fällen können weitere Kriterien miteinbezogen werden wie: Stützpunktfunktion, grosse Anzahl Heime, Hotels oder Spitäler, Standort Rettungsgerät, Anfahrtszeit der Nachbarhilfe, Hauptverkehrsachsen, spezielle Risiken (Chemie) usw.
3. Die Berechnung des Sollbestandes für die Alarmsamariter stützt sich auf den Sollbestand der Feuerwehrorganisation.
4. Die Sollbestände werden durch den Verwaltungsrat der Assekuranz von Appenzell Ausserrhoden (Assekuranz) genehmigt.