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861.11 CH-AR

Art. 2 Feuerwehrkonzept - Organisationseinheit

2. Abschnitt: Organisation und Einsatz - I. Einteilungskriterien
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Art. 2 Feuerwehrkonzept · Organisationseinheit

1. Eine Feuerwehr-Organisationseinheit umfasst in der Regel eine Bevölkerungszahl von mindestens 2500 Einwohnern.

2. Art und Umfang der Zusammenlegung oder Fusion von Gemeindefeuerwehren liegen im Ermessen der Gemeinden.

3. In den drei Regionen Hinterland, Mittelland und Vorderland ist je eine Stützpunktfeuerwehr zu betreiben.

4. Die restlichen Organisationseinheiten sind als Ortsfeuerwehr eingeordnet.

5. Zusammenschlüsse über die Kantonsgrenzen sind unter Berücksichtigung der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen möglich.

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