861.11
CH-AR
Art. 18 Feuerwehrkonzept - Generelles Ausbildungskonzept
5. Abschnitt: Ausbildung
Art. 18 Feuerwehrkonzept · Generelles Ausbildungskonzept
1. Die Feuerwehrausbildung richtet sich nach dem Generellen Ausbildungskonzept der Feuerwehrkoordination Schweiz.