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861.11 CH-AR

Art. 17 Feuerwehrkonzept - Kantonale Ausbildungsanlagen

4. Abschnitt: Kantonale Organisation und Ausbildungsinfrastruktur
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Art. 17 Feuerwehrkonzept · Kantonale Ausbildungsanlagen

1. Die Assekuranz sorgt insbesondere für die Bereitstellung der erforderlichen Ausbildungsanlagen und -gerätschaften für die Feuerwehr.

2. Sie achtet auf die Koordination und Zusammenarbeit mit den umliegenden Kantonen und den Partnern des Bevölkerungsschutzes und der Armee.

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