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861.11 CH-AR

Art. 16 Feuerwehrkonzept - Kantonales Feuerwehrinspektorat

4. Abschnitt: Kantonale Organisation und Ausbildungsinfrastruktur
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Art. 16 Feuerwehrkonzept · Kantonales Feuerwehrinspektorat

1. Das Feuerwehrinspektorat vollzieht alle Aufgaben, welche im Bereiche des Kantons liegen. Insbesondere sind dies

a) Aufsicht, Koordination, Beratung und Kontrolle der Feuerwehren;

b) Aus- und Weiterbildung der kantonalen Feuerwehrinstruktorinnen und Feuerwehrinstruktoren;

c) Erarbeitung von Ausbildungsprogrammen für Kader und Spezialisten der Feuerwehren;

d) Periodische Inspektion der Feuerwehren;

e) Koordination mit den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes und der Armee;

f) Beratung der zuständigen Fachpersonen und politischen Organe im Bereich der Feuerwehr und der Löschwasserversorgung;

g) Bearbeitung und Beurteilung der Beitragsgesuche im Bereich der Feuerwehr und der Löschwasserversorgung;

h) Erarbeitung kantonaler Konzepte, Erlasse und Ausführungsbestimmungen;

i) Mitarbeit in Fachgremien auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene;

j) Zusammenarbeit mit dem Appenzellischen Feuerwehrverband in Ausbildungsbelangen.

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