Art. 16 Feuerwehrkonzept - Kantonales Feuerwehrinspektorat
Art. 16 Feuerwehrkonzept · Kantonales Feuerwehrinspektorat
1. Das Feuerwehrinspektorat vollzieht alle Aufgaben, welche im Bereiche des Kantons liegen. Insbesondere sind dies
a) Aufsicht, Koordination, Beratung und Kontrolle der Feuerwehren;
b) Aus- und Weiterbildung der kantonalen Feuerwehrinstruktorinnen und Feuerwehrinstruktoren;
c) Erarbeitung von Ausbildungsprogrammen für Kader und Spezialisten der Feuerwehren;
d) Periodische Inspektion der Feuerwehren;
e) Koordination mit den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes und der Armee;
f) Beratung der zuständigen Fachpersonen und politischen Organe im Bereich der Feuerwehr und der Löschwasserversorgung;
g) Bearbeitung und Beurteilung der Beitragsgesuche im Bereich der Feuerwehr und der Löschwasserversorgung;
h) Erarbeitung kantonaler Konzepte, Erlasse und Ausführungsbestimmungen;
i) Mitarbeit in Fachgremien auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene;
j) Zusammenarbeit mit dem Appenzellischen Feuerwehrverband in Ausbildungsbelangen.