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861.11 CH-AR

Art. 12 Feuerwehrkonzept - Konzessionsbewilligung

3. Abschnitt: Alarmierungsinfrastruktur - II. Kommunikation
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Art. 12 Feuerwehrkonzept · Konzessionsbewilligung

1. Die Funkkonzessionsbewilligung, Frequenzzuteilung, Kanalbelegung und Sendeleistung richtet sich nach den Weisungen des Feuerwehrinspektorates, die auf den Grundlagen des Bundesamtes für Kommunikation basieren.

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