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861.11 CH-AR

Art. 10 Feuerwehrkonzept - Betriebskosten

3. Abschnitt: Alarmierungsinfrastruktur - I. Alarmierungsmittel für Einsatzkräfte
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Art. 10 Feuerwehrkonzept · Betriebskosten

1. Die anfallenden Betriebskosten werden den Ausserrhoder Feuerwehrorganisationen nach Abzug der Subvention aufgrund der Teilnehmeranschlüsse belastet.

2. Die ausserkantonalen Feuerwehrorganisationen und übrigen Rettungsorganisationen, die an der Alarminfrastruktur angeschlossen sind, wie Polizei, Sanität, Zivilschutz, Führungsstäbe, Alpine Rettung usw., übernehmen die vollen Anteile der anfallenden Betriebskosten.

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