Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
861.0 CH-AR

Art. 1 Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz) - Allgemeine Sorgfaltspflicht

I. Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Feuerschutzgesetz · Allgemeine Sorgfaltspflicht

1. Jedermann hat im Umgang mit Wärme, Licht und anderen Energiearten sowie mit feuer- und explosionsgefährlichen Stoffen und technischen Einrichtungen Sorgfalt walten zu lassen, damit Brände und Explosionen vermieden und deren Ausweitung begrenzt werden können.

Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz) - Allgemeine Sorgfaltspflicht Art. 2 Feuerschutzgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →