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851.1 SHGLAS CH-AR

Art. 38 Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) - Aus- und Weiterbildungsangebote

5. Abschnitt: Finanzierung
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Art. 38 Sozialhilfegesetz, SHG · Aus- und Weiterbildungsangebote

1. Kanton und Gemeinden können Aus- und Weiterbildungsangebote für Sozialhilfebehörden und Sozialdienste fördern und unterstützen.

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