851.1
SHGLAS
CH-AR
Art. 38 Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) - Aus- und Weiterbildungsangebote
5. Abschnitt: Finanzierung
Art. 38 Sozialhilfegesetz, SHG · Aus- und Weiterbildungsangebote
1. Kanton und Gemeinden können Aus- und Weiterbildungsangebote für Sozialhilfebehörden und Sozialdienste fördern und unterstützen.