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841.1 CH-AR

Art. 7 Gesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues - Zweckentfremdung; Rückerstattungspflicht

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Art. 7 Gesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues · Zweckentfremdung; Rückerstattungspflicht

1. Sind die für die Zusicherung von Kantons- und Gemeindebeiträgen massgebenden Voraussetzungen und Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt oder werden diese Beiträge ihrem Zwecke entfremdet, so werden sie nicht oder nur teilweise geleistet. Zu Unrecht bezogene Kantons- und Gemeindebeiträge sind zurückzuerstatten.

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