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Art. 3 Geschäftsreglement für die tripartite Kommission des Kantons Appenzell A.Rh. - Organisation

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Art. 3 Geschäftsreglement für die tripartite Kommission des Kantons Appenzell A.Rh. · Organisation

1. Die Kommission tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber zweimal im Jahr. Sie wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden einberufen. Die Einberufung erfolgt zudem, wenn ein Mitglied der Arbeitgeberschaft oder der Arbeitnehmerschaft dies verlangt.

1bis. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitgeberschaft, der Arbeitnehmerschaft und der Arbeitsmarktbehörde anwesend ist. Ihre Beschlüsse fasst sie mit dem einfachen Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit gibt die oder der Vorsitzende den Stichentscheid.

1ter. In dringenden Fällen kann die Vorsitzende oder der Vorsitzende entscheiden, dass Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden. Zirkularbeschlüsse sind als solche zu bezeichnen und bedürfen der Einstimmigkeit.

2. Die Kommission ist dafür besorgt, dass sie die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen aus dem RAV, der Arbeitslosenkasse und dem Arbeitsinspektorat erhält.

3. Die Vertreterin oder der Vertreter der kantonalen Arbeitslosenkasse oder des RAV führt das Sekretariat im AVIG-Bereich und die Vertreterin oder der Vertreter des Arbeitsinspektorats im Bereich der flankierenden Massnahmen zu den Freizügigkeitsabkommen des Bundes sowie der Schwarzarbeit.

4. Über die Arbeiten der Kommission wird Protokoll geführt.

5. Sofern es für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig ist, kann sie sachkundige Personen beiziehen und anhören.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (6)

IV.2002.00727 · zh (Art. 3 Abs. 3 lit. b EOV)
Claimant v. Insurance Carrier on Disability Allowance Calculation
This provision details the calculation method for monthly wages but is not cited in the dispositive orders.
IV.2002.00727 · zh (Art. 3 Abs. 4 EOV)
Claimant v. Insurance Carrier on Disability Allowance Calculation
This provision deals with the conversion of non-annual salary components but is not cited in the dispositive orders.
42.2000.3 · ti (art. 3 cpv. 2 OIPG)
Appeal on Earnings-Loss Compensation Calculation Methodology
This article was used to classify the appellant as a salaried employee with a 'regular income' because his employment contract was unlimited in duration.
42.2000.3 · ti (art. 3 cpv. 3 lett. b OIPG)
Appeal on Earnings-Loss Compensation Calculation Methodology
The decision is based on calculating the average salary using the monthly salary from the last civil month preceding unemployment as indicated in this provision.
42.2000.3 · ti (Art. 3 OIPG)
Earnings Loss Compensation Calculation Dispute Based on Pre-Service Unemployment
The Tribunal determined the claimant should be considered a *salariato con reddito regolare* under this article, which dictates the appropriate calculation methodology.
42.2000.3 · ti (Art. 3 cpv. 3 lett. b OIPG)
Earnings Loss Compensation Calculation Dispute Based on Pre-Service Unemployment
The final decision implicitly mandates the use of this specific article to determine the correct monthly salary based on the correct interpretation of the claimant's situation as a regularly salaried worker.