Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
833.14 EGZUMKVG CH-AR

Art. 10 Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung - Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen

II. Obligatorische Krankenpflegeversicherung
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Art. 10 EG zum KVG · Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen

1. Der Regierungsrat erlässt die notwendigen Vollzugsbestimmungen über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen.

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