Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
831.11 CH-AR

Art. 6 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Verwaltungskommission der Ausgleichskasse und der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden - Offenlegung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Verwaltungskommission der Ausgleichskasse und der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden · Offenlegung

1. Im Jahresbericht der Ausgleichskasse und der IV-Stelle werden die Funktionen der Mitglieder der Verwaltungskommission, die jährlichen Entschädigungen und die Summen der im Berichtsjahr bezogenen Sitzungsgelder aufgeführt.

← Art. 5 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Verwaltungskommission der Ausgleichskasse und der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden Entschädigungsarten

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →