831.11
CH-AR
Art. 6 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Verwaltungskommission der Ausgleichskasse und der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden - Offenlegung
Art. 6 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Verwaltungskommission der Ausgleichskasse und der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden · Offenlegung
1. Im Jahresbericht der Ausgleichskasse und der IV-Stelle werden die Funktionen der Mitglieder der Verwaltungskommission, die jährlichen Entschädigungen und die Summen der im Berichtsjahr bezogenen Sitzungsgelder aufgeführt.