Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
831.1 CH-AR

Art. 4 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) - Aufgaben der Verwaltungskommission

I. Ausgleichskasse
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 EG AHVG/IVG · Aufgaben der Verwaltungskommission

1. Die Verwaltungskommission ist das oberste Organ der Ausgleichskasse.

2. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben

a) Erlass des Organisationsreglements;

b) Erlass des Anlagenreglements;

c) Festlegung des Stellenplans;

d) Wahl der Geschäftsführung, Bestimmung des Vorsitzes und der Stellvertretung;

e) Beaufsichtigung der Geschäftsführung;

f) Festsetzung der Verwaltungskostenbeiträge an die Ausgleichskasse;

g) Festsetzung der Entschädigung an die AHV-Zweigstellen;

h) Genehmigung des Budgets;

i) Verabschiedung von Jahresrechnung und Jahresbericht zuhanden der zuständigen Aufsichtsbehörde;

j) Festlegung der Anlage- und Reservepolitik;

k) Aufteilung des gemeinsamen Verwaltungsaufwandes auf die Ausgleichskasse und IV-Stelle.

← Art. 3 EG AHVG/IVG Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) - Name Art. 5 EG AHVG/IVG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →