824.11
CH-AR
Art. 1 Verordnung über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung - Gegenstand
I. Allgemeines
Art. 1 Verordnung über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung · Gegenstand
1. Diese Verordnung vollzieht die Bundesgesetzgebung in den Bereichen Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.