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823.1 CH-AR

Art. 25 Verordnung über das kantonale Einigungsamt

III. Verfahren
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Art. 25 Verordnung über das kantonale Einigungsamt

1. Die von der Schiedsinstanz (Art. 13) aufgestellten Vermittlungsvorschläge und Schiedssprüche können auf ihre Anordnung hin mit Begründung im Amtsblatt veröffentlicht werden.

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