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822.411 VDUFAMZG CH-AR

Art. 9 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Familienausgleichskassen

III. Verfahren
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Art. 9 V zum FamZG · Familienausgleichskassen

1. Die Familienausgleichskassen regeln die Details des Verfahrens. Sie stellen die notwendigen Formulare zur Verfügung.

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