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822.411 VDUFAMZG CH-AR

Art. 20 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Aufhebung bisherigen Rechts

VII. Schlussbestimmungen
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Art. 20 V zum FamZG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 29. Oktober 1984 zum Gesetz über die Kinderzulagen wird aufgehoben.

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