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822.41 EGZUMFAMZGEGZUFAMZG CH-AR

Art. 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Höhe der Zulagen

III. Leistungen
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Art. 5 EG zum FamZG · Höhe der Zulagen

1. Die Kinderzulage beträgt Fr. 230.- und die Ausbildungszulage Fr. 280.- pro Monat.

2. ...

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